Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte öffentlich machen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zukünftig veröffentlicht werden müssen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) reagierte umgehend und gab bekannt, dass die ihm bereits vorliegenden Daten unverzüglich veröffentlicht werden wolle. Er war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Gegen die Offenlegungspflicht, die noch von der Rot-Grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossen worden ist, hatten neun Bundestagsabgeordnete Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Gericht hatte allerdings nicht einstimmig beschlossen. Vier der acht Richter waren für die Bundestagsabgeordneten gewesen. Sie hatten auf gravierende Mängel des Gesetzes hingewiesen. Bei einer Pattsituation gilt eine Klage als abgewiesen. Dabei haben sich die Richter die Entscheidung nicht leicht gemacht, sie benötigten neun Monate, um zu einen Urteil zu kommen. Für die Klage hatten Winfried Hassemer, Udo di Fabio, Rudolf Mellinghoff und Herbert Landau gestimmt. Für die Abweisung waren Siegfried Broß, Lerke Osterloh, Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt gewesen.
Seit Oktober 2005 gilt ein neuer Verhaltenskodex müssen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidenten melden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten. Veröffentlicht werden sollen die einzelnen Nebeneinkünfte als Einordnung in drei Gruppen: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber.
Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte öffentlich machen: Meldung vom 4.7.2007, geschrieben von JKu
Aktuelle Nachrichten zum Thema:
