Hartz IV Sätze für Kinder sollen überprüft werden
Bei der Festlegung wie hoch der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene ist, hat sich der Gesetzgeber einige Mühe gegeben. Genau wurde ermittelt, wie viel ein Erwachsener an Geld pro Monat für Nahrungsmittel, Schuhe, Wohnen oder Freizeit benötigt, daraus wurde eine Summe ermittelt und damit der Regelsatz festgelegt. Einfacher machte es sich der Gesetzgeber dann bei den Kindern, bis zum 14. Lebensjahr erhalten diese pauschal 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Ältere Kinder bekommen 80 Prozent. Ohne diese Regelung irgendwie zu begründen.
Das Bundessozialgericht folgte nun einem Kläger und wird die Frage, ob dies so verfassungsgemäß ist, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen, denn der Gesetzgeber habe den Regelsatz für Kinder gesenkt, ohne zu Berücksichtigen, dass diese einen ganz anderen Bedarf hätten. Darin sehen die Kläger einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachliche Begründung gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.
Das 60 Prozent zu wenig sind, ist wohl auch bereits der Regierung aufgefallen. Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent des Regelbetrags für Erwachsene anzuheben. Dies ist Teil des zweiten Konjunkturpakets.
Hartz IV Sätze für Kinder sollen überprüft werden: Meldung vom 27.1.2009, geschrieben von bellah
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